
Pflegekasse & Kosten
Das Geld liegt bereit. Meist verfällt es.
131 Euro im Monat stehen ab Pflegegrad 1 zu, zweckgebunden für Angebote wie unseres. Wer sie nicht abruft, verliert sie.
Was zahlt die Pflegekasse für eine Haushaltshilfe?
Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse 131 Euro im Monat als Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, das sind 1.572 Euro im Jahr. Das Geld ist zweckgebunden für nach § 45a SGB XI anerkannte Anbieter und wird nicht bar ausgezahlt. Ab Pflegegrad 2 kommen bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung sowie der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu3.539 Euro hinzu. Nicht abgerufene Entlastungsbeträge verfallen zum 30. Juni des Folgejahres.
In zwei Minuten
Was steht Ihnen monatlich zu?
Zwei Fragen, eine Zahl. Unverbindliche Orientierung, keine Zusage der Pflegekasse.
Kostenträger
Vier Töpfe, die sich kombinieren lassen.
| Leistung | Höhe | Voraussetzung | Wichtig dabei |
|---|---|---|---|
| Entlastungsbetrag§ 45b SGB XI | 131 € pro Monat | ab Pflegegrad 1 | Der wichtigste Topf. 1572 Euro im Jahr, zweckgebunden für anerkannte Angebote wie unseres. Nicht genutztes Geld bleibt bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar und verfällt dann. |
| Umwandlung der Pflegesachleistung§ 45a Abs. 4 SGB XI | bis zu 40 % des Sachleistungsbetrags | ab Pflegegrad 2 | Wird die ambulante Pflegesachleistung nicht voll ausgeschöpft, lässt sich ein Teil davon in Alltagshilfe umwandeln. Das vervielfacht das monatliche Budget oft. |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege§ 42a SGB XI | bis zu 3.539 € pro Jahr | ab Pflegegrad 2 | Seit Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag für beide Leistungen. Stundenweise einsetzbar, wenn die pflegende Person eine Pause braucht. |
| Selbstzahlerin oder Selbstzahlerohne Pflegegrad | nach Stundensatz | jederzeit | Ohne Pflegegrad zahlt die Kasse nicht. Wir nennen Ihnen den Stundensatz vorher, schriftlich und ohne Kleingedrucktes. |
Beträge nach dem Stand vom 19. August 2026. Maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse. Eine Kostenübernahme setzt einen Pflegegrad und ein noch verfügbares Budget voraus.
Abrechnung
Sie unterschreiben einmal. Den Rest machen wir.
Mit einer Abtretungserklärung rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie zahlen nicht in Vorkasse und reichen nichts ein. Monatlich unterschreiben Sie nur den Einsatznachweis.
Ist Ihr Budget aufgebraucht, sagen wir das vorher. Weitere Stunden kosten dann den Stundensatz, und Sie entscheiden, ob Sie sie wollen.
Wir rechnen ab mit
AOK Hessen, Barmer, Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, KKH, Knappschaft, IKK classic, Betriebskrankenkassen und privaten Pflegeversicherungen.
Ihre Kasse fehlt? Nennen Sie sie uns, wir klären das vor dem ersten Einsatz.
Häufige Fragen
Kosten, Pflegegrad, Abrechnung.
Was kostet die Betreuung, wenn ein Pflegegrad vorliegt?
Bei Pflegegrad 1 bis 5 stehen Ihnen 131 Euro im Monat als Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI zu. Diesen Betrag rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie zahlen nichts dazu, solange Ihr Budget reicht. Reicht es nicht, sagen wir das vorher und Sie entscheiden.
Geht Hilfe auch ohne Pflegegrad?
Ja, dann als Selbstzahlerin oder Selbstzahler zu unserem Stundensatz. Wenn es sinnvoll erscheint, zeigen wir Ihnen, wo Sie einen Pflegegrad beantragen können, und verweisen an den Pflegestützpunkt. Den Antrag selbst stellt die pflegebedürftige Person oder eine bevollmächtigte Person.
Was passiert mit den 131 Euro, wenn ich sie nicht nutze?
Nicht abgerufene Beträge sammeln sich an und lassen sich noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden. Danach verfallen sie. Das ist der Grund, warum wir beim Erstgespräch immer nach dem laufenden und dem letzten Jahr fragen.
Wie schnell kann jemand kommen?
Nach dem Erstgespräch planen wir den ersten Einsatz meist innerhalb von einer Woche. Bei einer Entlassung aus dem Krankenhaus geht es schneller, sagen Sie uns das bitte gleich.
Bekommen wir immer dieselbe Person?
Ja. Sie haben eine feste Bezugsperson mit festen Zeiten. Bei Urlaub oder Krankheit kommt eine benannte Vertretung, die den Haushalt bereits kennt. Sie erfahren vorher, wer kommt.
Sind Sie ein Pflegedienst?
Nein. Wir sind ein nach § 45a SGB XI anerkannter Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Wir übernehmen Haushalt, Begleitung und Betreuung. Grundpflege und Behandlungspflege gehören nicht dazu, dafür ist ein zugelassener Pflegedienst zuständig. Wir arbeiten mit Pflegediensten problemlos parallel.
Wer kommt zu uns nach Hause?
Betreuungskräfte mit erweitertem Führungszeugnis, Erste-Hilfe-Schulung und interner Einarbeitung, fest angestellt und haftpflichtversichert. Vor dem ersten Einsatz stellen wir die Person persönlich vor.
Können wir den Entlastungsbetrag mit anderen Leistungen kombinieren?
Ja. Ab Pflegegrad 2 lassen sich zusätzlich bis zu 40 Prozent der ambulanten Pflegesachleistung umwandeln (§ 45a Abs. 4 SGB XI), außerdem steht der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3539 Euro zur Verfügung. Was in Ihrem Fall zusammenpasst, rechnen wir beim Erstgespräch durch.
Anfrage
Wir rechnen Ihr Budget einmal komplett durch.
Kostenfrei, bei Ihnen zu Hause, etwa 45 Minuten. Bringen Sie den letzten Bescheid der Pflegekasse mit, falls Sie ihn finden.