Was ist Alltagsbetreuung nach § 45a SGB XI?
Alltagsbetreuung ist stundenweise Unterstützung zu Hause: Begleitung, Gespräche, Haushalt, Einkäufe. Anerkannte Anbieter dürfen dafür den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abrechnen. Pflegerische Leistungen gehören nicht dazu.
In welchen Städten im Kreis Offenbach sind Sie unterwegs?
Wir betreuen Haushalte im gesamten Kreis Offenbach, unter anderem in:
- Mühlheim am Main
- Obertshausen
- Heusenstamm
- Dietzenbach
- Rodgau
- Neu-Isenburg
- Dreieich
Wie viele Stunden bekomme ich für 131 Euro?
Das hängt vom Stundensatz ab, den wir Ihnen vorher schriftlich nennen. Ab Pflegegrad 2 kommen oft weitere Mittel dazu: bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung lassen sich umwandeln, dazu der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro. Zusammen sind das meist deutlich mehr Stunden als gedacht.
Was ist der Unterschied zu einem Pflegedienst?
Ein Pflegedienst übernimmt Grund- und Behandlungspflege, also Körperpflege, Medikamente, Verbände. Wir übernehmen Haushalt, Begleitung und Betreuung. Beides läuft oft parallel im selben Haushalt und wird aus verschiedenen Töpfen bezahlt.
Wer kommt ins Haus?
Fest angestellte Betreuungskräfte mit erweitertem Führungszeugnis, Erste-Hilfe-Schulung und interner Einarbeitung. Wir stellen die Person vor dem ersten Einsatz persönlich vor.