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WohlDaheimAlltagsbetreuung & Haushaltshilfe
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Unterlagen und eine Tasse auf einem Tisch

Kreis Offenbach

Alltagsbetreuung im Kreis Offenbach.

Von Mühlheim bis Dreieich. Stundenweise Entlastung zu Hause, anerkannt nach § 45a SGB XI und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Was ist Alltagsbetreuung nach § 45a SGB XI?

Alltagsbetreuung ist stundenweise Unterstützung zu Hause: Begleitung, Gespräche, Haushalt, Einkäufe. Anerkannte Anbieter dürfen dafür den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abrechnen. Pflegerische Leistungen gehören nicht dazu.

In welchen Städten im Kreis Offenbach sind Sie unterwegs?

Wir betreuen Haushalte im gesamten Kreis Offenbach, unter anderem in:

  • Mühlheim am Main
  • Obertshausen
  • Heusenstamm
  • Dietzenbach
  • Rodgau
  • Neu-Isenburg
  • Dreieich

Wie viele Stunden bekomme ich für 131 Euro?

Das hängt vom Stundensatz ab, den wir Ihnen vorher schriftlich nennen. Ab Pflegegrad 2 kommen oft weitere Mittel dazu: bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung lassen sich umwandeln, dazu der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro. Zusammen sind das meist deutlich mehr Stunden als gedacht.

Was ist der Unterschied zu einem Pflegedienst?

Ein Pflegedienst übernimmt Grund- und Behandlungspflege, also Körperpflege, Medikamente, Verbände. Wir übernehmen Haushalt, Begleitung und Betreuung. Beides läuft oft parallel im selben Haushalt und wird aus verschiedenen Töpfen bezahlt.

Wer kommt ins Haus?

Fest angestellte Betreuungskräfte mit erweitertem Führungszeugnis, Erste-Hilfe-Schulung und interner Einarbeitung. Wir stellen die Person vor dem ersten Einsatz persönlich vor.

Städte im Kreis

Wo wir hinkommen.

Mühlheim am Main · Obertshausen · Heusenstamm · Dietzenbach · Rodgau · Neu-Isenburg · Dreieich

Karte des Einsatzgebiets rund um Offenbach am Main. Alle 16 Orte stehen darunter auch als Text.

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Ihr Ort steht nicht dabei? Fragen Sie trotzdem. Meist geht es.

Häufige Fragen

Was Angehörige zuerst fragen.

Was kostet die Betreuung, wenn ein Pflegegrad vorliegt?

Bei Pflegegrad 1 bis 5 stehen Ihnen 131 Euro im Monat als Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI zu. Diesen Betrag rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie zahlen nichts dazu, solange Ihr Budget reicht. Reicht es nicht, sagen wir das vorher und Sie entscheiden.

Geht Hilfe auch ohne Pflegegrad?

Ja, dann als Selbstzahlerin oder Selbstzahler zu unserem Stundensatz. Wenn es sinnvoll erscheint, zeigen wir Ihnen, wo Sie einen Pflegegrad beantragen können, und verweisen an den Pflegestützpunkt. Den Antrag selbst stellt die pflegebedürftige Person oder eine bevollmächtigte Person.

Was passiert mit den 131 Euro, wenn ich sie nicht nutze?

Nicht abgerufene Beträge sammeln sich an und lassen sich noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden. Danach verfallen sie. Das ist der Grund, warum wir beim Erstgespräch immer nach dem laufenden und dem letzten Jahr fragen.

Wie schnell kann jemand kommen?

Nach dem Erstgespräch planen wir den ersten Einsatz meist innerhalb von einer Woche. Bei einer Entlassung aus dem Krankenhaus geht es schneller, sagen Sie uns das bitte gleich.

Bekommen wir immer dieselbe Person?

Ja. Sie haben eine feste Bezugsperson mit festen Zeiten. Bei Urlaub oder Krankheit kommt eine benannte Vertretung, die den Haushalt bereits kennt. Sie erfahren vorher, wer kommt.

Anfrage

Kostenloses Erstgespräch bei Ihnen zu Hause.

Drei Felder. Wir melden uns werktags innerhalb eines Tages.

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