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WohlDaheimAlltagsbetreuung & Haushaltshilfe
Beratung anfragen
Zwei Sessel an einem sonnigen Fenster in einer Wohnung

Offenbach · Kreis Offenbach · Frankfurt

Damit Zuhause Zuhause bleibt.

Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe, direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Anerkannt nach § 45a SGB XI. 131 € im Monat ab Pflegegrad 1.

Warum WohlDaheim

Betreuung, bei der Sie wissen, wer klingelt.

  • Anerkannt nach § 45a SGB XI

    Anerkennung durch den Magistrat der Stadt Offenbach am Main. Ohne diese Anerkennung zahlt keine Pflegekasse.

  • Eine feste Person, nicht der nächste freie Termin

    Sie kennen Ihre Betreuungskraft mit Namen. Fällt sie aus, kommt eine benannte Vertretung, die den Haushalt schon kennt.

  • Führungszeugnis, Schulung, Anstellung

    Erweitertes Führungszeugnis, Erste-Hilfe-Kurs, feste Anstellung und Haftpflichtversicherung. Keine Vermittlung an Fremde.

  • Wir sprechen 6 Sprachen

    Deutsch, Türkisch, Englisch, Arabisch, Russisch, Polnisch. Für viele Familien im Rhein-Main-Gebiet entscheidet genau das.

Für wen wir da sind

Mit Pflegegrad zahlt die Kasse. Ohne kommen wir trotzdem.

Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen 131 Euro im Monat zu. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie zahlen nichts dazu, solange das Budget reicht. Ohne Pflegegrad arbeiten wir zum Stundensatz und sagen Ihnen, wo Sie einen Antrag stellen können.

Was wir nicht machen

Wir sind kein Pflegedienst. Diese Aufgaben gehören zu einem zugelassenen ambulanten Dienst, mit dem wir problemlos parallel arbeiten.

  • Grundpflege wie Waschen, Duschen, An- und Auskleiden
  • Behandlungspflege wie Wundversorgung, Injektionen, Verbände
  • Medikamente stellen oder verabreichen
  • Pflegerische Leistungen nach § 37 SGB V

So läuft es

Vom Anruf bis zur ersten Stunde.

Den Papierkram mit der Pflegekasse übernehmen wir.

  1. Schritt 1 von 4

    Erstgespräch bei Ihnen zu Hause

    etwa 45 Minuten, kostenfrei

    Wir schauen uns an, was gebraucht wird, und klären, welches Budget bei der Pflegekasse noch offen ist.

    Notizblatt und Kugelschreiber auf einem Küchentisch
  2. Schritt 2 von 4

    Papierkram machen wir

    ein Termin, eine Unterschrift

    Abtretungserklärung und Vollmacht füllen wir gemeinsam aus. Den Rest reichen wir bei der Kasse ein.

    Zwei Personen gehen am Tisch Unterlagen durch, daneben Kaffeetassen
  3. Schritt 3 von 4

    Feste Zeiten, feste Person

    Start meist innerhalb einer Woche

    Sie lernen Ihre Betreuungskraft vorher kennen. Danach steht der Wochenplan, auch die Vertretung ist benannt.

    Wandkalender, gelbes Notizbuch und Tasse auf einem Holztisch
  4. Schritt 4 von 4

    Abrechnung direkt mit der Kasse

    monatlich, ohne Vorkasse

    Sie unterschreiben nur den Einsatznachweis. Rechnung und Schriftverkehr laufen zwischen uns und der Pflegekasse.

    Tee wird aus einer Kanne in eine gepunktete Tasse gegossen
Zwei Menschen sitzen mit einem Fotoalbum und Teetassen beisammen

Über uns

Persönlich. Kompetent. Menschlich.

WohlDaheim ist eine Agentur für Alltagsbetreuung und Haushaltshilfe in Offenbach am Main. Geführt von Sheryar Hussain. Wir arbeiten in Offenbach, im Kreis Offenbach und in Frankfurt, mit fest angestellten Betreuungskräften und festen Einsatzzeiten.

Die meisten Anrufe kommen von Töchtern und Söhnen, die zwischen Beruf und Elternhaus aufgerieben werden. Ihnen sagen wir als Erstes: Sie dürfen Hilfe annehmen. Der Entlastungsbetrag liegt ohnehin bereit und verfällt, wenn niemand ihn abruft.

Anerkannt nach § 45a SGB XI durch den Magistrat der Stadt Offenbach am Main.

Einsatzgebiet

Wo wir hinkommen.

Karte des Einsatzgebiets rund um Offenbach am Main. Alle 16 Orte stehen darunter auch als Text.

Offenbach-Innenstadt · Bürgel · Bieber · Rumpenheim · Tempelsee · Lauterborn · Mühlheim am Main · Obertshausen · Heusenstamm · Dietzenbach · Rodgau · Neu-Isenburg · Dreieich · Frankfurt-Sachsenhausen · Frankfurt-Fechenheim · Frankfurt-Oberrad

Ihr Ort steht nicht dabei? Fragen Sie trotzdem. Meist geht es.

Häufige Fragen

Was Angehörige uns zuerst fragen.

Was kostet die Betreuung, wenn ein Pflegegrad vorliegt?

Bei Pflegegrad 1 bis 5 stehen Ihnen 131 Euro im Monat als Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI zu. Diesen Betrag rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie zahlen nichts dazu, solange Ihr Budget reicht. Reicht es nicht, sagen wir das vorher und Sie entscheiden.

Geht Hilfe auch ohne Pflegegrad?

Ja, dann als Selbstzahlerin oder Selbstzahler zu unserem Stundensatz. Wenn es sinnvoll erscheint, zeigen wir Ihnen, wo Sie einen Pflegegrad beantragen können, und verweisen an den Pflegestützpunkt. Den Antrag selbst stellt die pflegebedürftige Person oder eine bevollmächtigte Person.

Was passiert mit den 131 Euro, wenn ich sie nicht nutze?

Nicht abgerufene Beträge sammeln sich an und lassen sich noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden. Danach verfallen sie. Das ist der Grund, warum wir beim Erstgespräch immer nach dem laufenden und dem letzten Jahr fragen.

Wie schnell kann jemand kommen?

Nach dem Erstgespräch planen wir den ersten Einsatz meist innerhalb von einer Woche. Bei einer Entlassung aus dem Krankenhaus geht es schneller, sagen Sie uns das bitte gleich.

Bekommen wir immer dieselbe Person?

Ja. Sie haben eine feste Bezugsperson mit festen Zeiten. Bei Urlaub oder Krankheit kommt eine benannte Vertretung, die den Haushalt bereits kennt. Sie erfahren vorher, wer kommt.

Sind Sie ein Pflegedienst?

Nein. Wir sind ein nach § 45a SGB XI anerkannter Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Wir übernehmen Haushalt, Begleitung und Betreuung. Grundpflege und Behandlungspflege gehören nicht dazu, dafür ist ein zugelassener Pflegedienst zuständig. Wir arbeiten mit Pflegediensten problemlos parallel.

Wer kommt zu uns nach Hause?

Betreuungskräfte mit erweitertem Führungszeugnis, Erste-Hilfe-Schulung und interner Einarbeitung, fest angestellt und haftpflichtversichert. Vor dem ersten Einsatz stellen wir die Person persönlich vor.

Können wir den Entlastungsbetrag mit anderen Leistungen kombinieren?

Ja. Ab Pflegegrad 2 lassen sich zusätzlich bis zu 40 Prozent der ambulanten Pflegesachleistung umwandeln (§ 45a Abs. 4 SGB XI), außerdem steht der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3539 Euro zur Verfügung. Was in Ihrem Fall zusammenpasst, rechnen wir beim Erstgespräch durch.

Kontakt

Erzählen Sie uns kurz, was ansteht.

Drei Felder reichen. Wir melden uns werktags innerhalb eines Tages und vereinbaren ein kostenloses Erstgespräch bei Ihnen zu Hause.

Bürozeiten
Montag bis Freitag: 08:00 bis 18:00 Uhr
Samstag: nach Vereinbarung

* Pflichtangabe